Über Rechtsanwalt Clemens Braeuer

 

Nach dem Abitur absolvierte RA C. Braeuer erfolgreich eine Ausbildung zum Kommunikationselektroniker. Im Anschluss an seine beruflichen Tätigkeit als Kommunikationselektroniker schloss RA C. Braeuer das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin mit dem Titel Diplom Jurist ab.

 

In der Wartezeit zwischen der ersten juristischen Staatsprüfung und dem Referendariat arbeitete RA C. Braeuer als Mitarbeiter in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Berlin mit Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz.

 

Das Referendariat absolvierte RA C. Braeuer im Bezirk des Kammergerichts Berlin woran sich im Jahr 2008 die Gründung der Rechtsanwaltskanzlei C. Braeuer anschloss. Nach Übernahme der Verwaltung von 16 Mietwohnungen arbeitete RA C. Braeuer zudem über mehrere Jahre als freier Mitarbeiter in Berliner Rechtsanwaltskanzleien. Nachdem er zunächst in einer breit orientierten Kanzlei die Bereiche des Reiserechts, des allgemeinen Zivilrechts sowie des Mietrechts betreute, wechselte er hin zu einer auf Mietrecht spezialisierten Kanzlei. 

 

In dieser Zeit legte er erfolgreich die theoretische Prüfung zum Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht ab und setzt damit seine immer weiter fortschreitende Spezialisierung auf den Bereich des Mietrechts fort.     

 

Kanzleigründung September 2009

 

 

 

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