Wohnraummietrecht:

 

Aufgrund der aktuell massiven Verknappung von Wohnraum gewinnt das Wohnraummietrecht immer mehr Bedeutung, da es insbesondere im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen entscheidend über den Erhalt der Mietwohnung und damit der Bewahrung des zentralen Lebensmittelpunktes entscheidet. Vielfach werden mieterseits die sehr hohen Risiken einer unangemessenen Mietminderung unterschätz und provozieren oftmals eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einer negativen Ausgangsprognose.

 

Es ist hiernach von entscheidender Bedeutung frühzeitig juristischen Rat einzuholen, um im weiteren Verlauf von einer gesicherten Rechtsposition heraus agieren und die eigenen Interessen erfolgreich durchsetzen zu können.

 

 

Allgemeines Zivilrecht:

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei deckt das breite Spektrum anwalt- licher Rechtsberatung im Bereich des allgemeinen Zivilrechts ab. Bereits die Durch-setzung eines der Grundprinzipien des Rechtsverkehrs, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, bietet viel Raum für unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang können ferner die jeweils anzuwendenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), zwischen den Parteien im Streit liegen. Insbesondere dann, wenn es sich bei einer der Vertragsparteien um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt. Dann sind die Gestaltungsspielräume des Verwenders durch den ausgeprägten  Verbraucherschutz stark eingegrenzt.

 

 

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